Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen an Bavarian Horsemanship, Claudia Koller, Seminaren/–Kursen. Die Teilnahmebedingungen finden Anwendung für alle Lehrgänge, Seminare, Pferdetrainings und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden gemeinsam: Seminar) von Claudia Koller. Die Teilnahmebedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen Claudia Koller und dem Leistungsempfänger (im Folgenden allgemein: Veranstalter) und werden von dem Veranstalter mit der Anmeldung vollumfänglich anerkannt und akzeptiert.Jeder Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer sich beim Betreten des jeweiligen Seminargeländes den Weisungen und Anordnungen von Claudia Koller sowie der jeweiligen Hausordnung des Eigentümers des Seminargeländes unterwerfen und den Anweisungen von Claudia Koller oder dem Veranstalter nebst bestellten Helfern Folge leisten. Der Veranstalter wird Begleitpersonen und Besucher auf diese Pflicht hinweisen.
1. Anmeldung
1.1 Seminare von Claudia Koller stehen jedem Interessierten offen.
1.2 Die Anmeldung zur Veranstaltung von Seminaren erfolgt durch den Veranstalter schriftlich oder elektronisch per E-Mail. Der Veranstalter gibt mit Absendung der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung eine verbindliche Erklärung ab und erkennt die Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wesentlichen Vertragsbestandteil an.
1.3 Nach Absenden der Anmeldung erhält der Veranstalter eine Bestätigung und anschließend erhält der Veranstalter schriftlich eine Bestätigung durch die ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag zwischen dem Veranstalter und Claudia Koller über die gebuchten Leistungen zustande kommt. Die bloße Eingangsbestätigung (elektronische Bestätigung) reicht für einen verbindlichen Vertragsschluss noch nicht aus.
1.4 Welche Leistungen vertraglich zwischen Claudia Koller und dem Veranstalter vereinbart sind, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Seminarbeschreibungen zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. der schriftlich fixierten Seminarbeschreibung bzw. dem Vertrag.
2. Seminargebühr
Die Seminargebühr ist im Regelfall pro Seminar sowie inklusive der jeweilig gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen und spätestens einen Monat vor Seminarbeginn fällig. Sämtliche Zahlungen erfolgen durch Überweisung oder wenn vereinbart per Paypal oder per Barzahlung.
3. Rücktritt / Stornierung / Widerruf
Der Veranstalter kann vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Claudia Koller. Da die Seminare nicht kurzfristig nachbesetzt werden können und für die Durchführung der Seminare eine langfristige Planung erforderlich ist, wird der Veranstalter bei einem Rücktritt von dem Seminar die folgenden Stornierungskosten leisten: Die Zahlung erfolgt 4 Wochen vor dem Kurstermin oder der Kurs wird zu diesem Termin kostenlos storniert, wird der Kurs 3 Wochen vor dem Termin abgesagt, fallen die Fahrtkosten an, 2 Wochen vorher 50 % der Gesamtkosten und 1 Woche vorher der Gesamtbetrag, wenn von Seiten Claudia Koller kein Ersatzort gefunden werden kann.
4. Änderung/Ausfall/Ausschluss/Erstattung
4.1 Claudia Koller behält sich vor, angekündigte Seminareinhalte zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt den Veranstalter nicht zur Minderung der Seminargebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.
4.2 Claudia Koller behält sich vor, alle Seminare wegen Komplikationen, die nicht im Einflussbereich von Claudia Koller liegen (beispielsweise wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung des Seminars oder den Ersatz von eventuellen Kosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstige Schadensersatzansprüche für den Veranstalter entstehen dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen.
4.3Bereits geleistete Zahlungen an Claudia Koller werden erstattet.
4.4 Eine Absage von Claudia Koller kann auch sehr kurzfristig erfolgen, wenn keine Reithalle zum Ausweichen vorhanden ist und die Wetterprognose zu schlecht ist.
5. Ausschluss eines Teilnehmers
5.1 Der Veranstalter, die Teilnehmer, jede Begleitperson und jeder Besucher wird mit dem Betreten des Seminargeländes Weisungen und Anordnungen von Claudia Koller und seinen Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner befolgen. Die Ausrüstung von Teilnehmer und Pferden ist beliebig, sie muss jedoch verkehrssicher und tiergerecht sein. Atembeengende Zäumung ist verboten und der Gebrauch von Peitschen ist untersagt. Die jeweils geltende Hausordnung wird von dem Teilnehmer beachtet und befolgt.
5.2 Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisung von Claudia Koller, seiner Kooperationspartner oder bei Verstößen gegen die Hausordnung ist Claudia Koller ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Teilnahmegebühr berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme am Seminar auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer das Ziel des Seminars oder andere Teilnehmer gefährdet oder wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Teilnehmer das Ausbildungsziel nicht erreicht und das Seminar verlässt.
6. Leistungserfolg
Soweit die Leistungsbeschreibung des Seminars das Training eines Pferdes vorsieht, garantiert Claudia Koller keinen Trainingserfolg.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Die Seminarinhalte sowie alle dem Veranstalter/Teilnehmer überlassenen Seminarunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von Claudia Koller. Seminarunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
7.2 Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter/Teilnehmer während des Seminars ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige Rücksprache mit Claudia Koller zugelassen werden. Verstößt der Veranstalter/Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
7.3 Erteilt Claudia Koller dem Veranstalter/Teilnehmer eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video–oder Tonaufnahmen, so räumt der Veranstalter/Teilnehmer Claudia Koller bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Seminars erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Veranstalter/Teilnehmer ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. Claudia Koller ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Veranstalters/Teilnehmers zu nutzen.
7.4 Während des Seminars wird Claudia Koller selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild–und/oder Tonaufnahmen herstellen. Der Veranstalter/Teilnehmer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.
7.5 Die Wort–und Wortbildmarken von Claudia Koller genießen markenrechtlichen Schutz.
7.6 Der Veranstalter/Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die oben angeführten eingetragenen Marken sowie weitere Marken und Kennzeichen ohne schriftliches vorheriges Einverständnis zu nutzen.
8. Datenschutz
Mit der Anmeldung ist der Veranstalter mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Veranstalters (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs und des Seminars) zu dem Zweck, dem Veranstalter Prospekte, Programme und Seminarinformationen zu übersenden. Der Veranstalter kann der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Dem Veranstalter ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.
9. Minderjährige/Aufsichtspflicht
Bei der Anmeldung Minderjähriger zu einem Seminar muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht außerhalb der Seminarzeiten wird nicht durch Claudia Koller gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.
10. Haftung
10.1 Mit der Seminaranmeldung bestätigt der Veranstalter, dass er die Teilnehmer daraufhin weist und sich schriftlich bestätigen lässt, dass diese eine gültige und ausreichende Krankenversicherung sowie Haftpflichtversicherung besitzen. Ebenfalls dürfen keine der Teilnahme entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen bei den Teilnehmern vorliegen. Eventuell relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sind vom Veranstalter/Teilnehmer vor dem Seminar schriftlich mitzuteilen, um eine adäquate Risikoeinschätzung sowie Anpassung der Vorgehensweise seitens Claudia Koller vornehmen zu können. Auf geeignete, den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk, achtet der Veranstalter/Teilnehmer selbst. Jeder Teilnehmer sollte während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm und eine Sicherheitsweste tragen.
10.2 Die Teilnahme am Seminar umfasst den Umgang und teilweise das Reiten von Pferden, welches ein deutlich erhöhtes Verletzungs– und Schadensrisiko darstellt. Deshalb wird der Veranstalter den Teilnehmern empfehlen vor der Teilnahme eine entsprechende Unfall–und/oder Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Teilnehmer selbst und von Teilnehmern mitgebrachte Pferde sind nicht durch Claudia Koller versichert.
10.3 Der Veranstalter weist die Teilnehmer daraufhin, dass diese die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars tragen und für durch ihn oder sein Pferd verursachte Schäden selbst aufkommen müssen.
10.4 Claudia Koller weist den Veranstalter ausdrücklich daraufhin, dass für die Seminare eine Veranstaltungshaftplichtversicherung abgeschlossen werden sollte. Claudia Koller haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Claudia Koller oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Zudem haftet Claudia Koller auch für fahrlässige Pflichtverletzungen die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers führen.
10.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Claudia Koller nur, sofern es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt (Kardinalpflichten). Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.6 Darüber hinaus ist eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
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